Corona-Virus: Wichtige Infos auch für den Naturkostfachhandel
Am 26.11.2020 wurden von Bundesregierung und Ländern beschlossen, das in Einkaufsstätten ab 801 qm Verkaufsfläche sich künftig nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten, darf. Für Läden bis zu 800 qm gilt weiterhin die bisherige Vorgabe von einer Person pro 10 qm. Die Verlängerung ist rein formal bis zum 20. Dezember festgelegt. Die Maßnahmen…